Theorie & Praxis

Theoretischer Unterricht

 

Im Theoretischen Unterricht müsst Ihr zwei Teile absolvieren:

  • Allgemeiner Teil (Grundstoff), der für alle gilt
  • Klassenspezifischer Teil (Zusatzstoff), den Ihr entsprechend eurer angestrebten Fahrerlaubnisklasse besuchen msst

Der theoretische Unterricht wird nach einem in Doppelstunden (zu je 90 Minuten) gegliederten Ausbildungsplan abgehalten.

Der Unterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff) muss als “Pflichtunterricht” mindestens 12 Doppelstunden betragen.
Ausnahme: habt Ihr schon eine Fahrerlaubnis, beträgt der Grundstoff nur 6 Doppelstunden (Erweiterung).

 

Der Klassenspezifische theoretische Mindestunterricht richtet sich nach folgender Tabelle:

Klasse Doppelstunde (je 90 Min.) Erweiterung auf Klasse bei Vorbesitz der Klasse Doppelstunde (je 90 Min.)      
A,A2 4 C1 B 6      
A1 4 C1 D1 2      
B 2 C1 D 2      
AM 2 C B 10      
L 2 C C1 4      
T 6 C D1 4      
    C D 2      
    CE C 4 BE, C1E ohne theoretische Prüfung

 

Neue Aufstiegsregelungen bei den Zweiradklassen:

Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 erwerben will oder      

wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt und die Klasse A erwerben will hat nun mehrere Vorteile:

- Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben

- praktische Ausbildung im Umfang nicht vorgeschrieben

- keine Theorieprüfung

- verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten )                                  

 

Wenn der vorgeschriebene Unterricht absolviert ist und Ihr genug geübt habt, werdet Ihr beim TÜV zur Theorie-Prüfung angemeldet. 

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Eurem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

In den beiden nachfolgenden Tabellen ist die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten für den praktischen Fahrunterricht der einzelnen Klassen zu je 45 Minuten dargestellt.


 Erweiterungen sind z.B.:
A1 auf A bedeutet: A1 vorhanden, A wird angestrebt
B auf BE bedeutet: B vorhanden, BE wird angestrebt

 

Zu den neuen Aufstiegsregelungen bei den Zweiradklassen siehe bei "Theoretischer Unterricht"

Tabelle 1 Tabelle 2
                     Überland Autobahn Dunkelheit
A1, A, B 5 4 3
A1 auf A
A auf A*)
3 2 1
B auf BE
B auf C1
3 1 1
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
3 1 1
B auf C
C auf CE
5 2 3
*) A auf A leistungsbeschränkt
  Überland Autobahn Dunkelheit
C1 und C1E
gemeinsam
4 2 2
Zug: 3 1 2
Solo: 1 1 0
C und CE
gemeinsam
8 3 3
Zug: 5 2 3
Solo: 3 1 0

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