Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Klasse B: ab 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitetem Fahren
kein Vorbesitz; Eingeschlossen: AM, L
- Kraftfahrzeuge(außer Zweiradklassen)
bis 3500kg zG; bis 8 Personen( außer Fahrersitz)
-auch mit Anhänger
- bis 750 kg zG
- über 750 kg zG ( Kombination max. 3500 kg)
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Klasse BE: ab 18 bzw. 17 Jahre
Vorbesitz B
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-)Anhänger
bis 3500 kg
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Klasse B96: ab 18 bzw. 17 Jahren
Vorbesitz B
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
über 750 kg ( Kombination max. 4250 kg)
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Klasse AM: ab 15 Jahren
- Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis 45 km/h, max. 50cm³ bzw. 4 kW Nennleistung
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Klasse A1: ab 16 Jahren; Eingeschlossen AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 cm³; bis 11 kW; Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h oder über 50 cm³
bis 15 kW
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Klasse A2: ab 18 Jahren; Eingeschlossen AM,A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 35 kW; Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich prakt. Prüfung
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Klasse A: ab 24 Jahren : Krafträder bei Direktzugang
ab 21 Jahren : dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
ab 20 Jahren : Krafträder bei 2 J. Vorbesitz A2; ledigl. prakt. Prüfung
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 15 kW; über 45 km/h; über 50 cm³
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Klasse L: ab 16 Jahren
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschafliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden,
mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderfahrzeuge
jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
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Klasse T: ab 16 Jahren, ab 18 Jahren bei Zugmaschinen mit bbH über 40 km/h
Eingeschlossen L, AM
- Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden, auch mit Anhängern
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Klasse C1: ab 18 Jahren
Vorbesitz B
- Kraftfahzeuge über 3500kg bis 7500kg zG
bis 8 Personen (außer Fahrersitz)
- auch mit Anhänger bis 750kg
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Klasse C1E: ab 18 Jahren; Eingeschl. BE; D1E, wenn Vorb. D1
Vorbesitz C1
- Kombinationen aus Kfz.
- der Klasse C1 mit (Sattel-)Anh. über 750kg zG
Kombination max. 12000kg zG
- der Klasse B mit (Sattel-)Anh. über 3500kg zG
Kombination max. 12000kg zG
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Klasse C: ab 21 Jahren
ab 18 Jahren
- mit Grundqualifikation BKF
- bei Ausbildung "Berufskraftfahrer",
Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen C1
Vorbesitz B
- Kraftfahrzeuge über 3500kg zG
bis 8 Personen (außer Fahrersitz)
- auch mit Anhänger bis 750kg zG
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Klasse CE: ab: siehe C
Eingeschlossen BE/C1E/T
D1E wenn Vorb. D1
DE wenn Vorb. D
Vorbesitz C
- Kombinationen aus Kfz. der Klasse C
mit Sattel-)Anh. über 750kg zG
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